Veröffentlichungen
Ich schreibe und veröffentliche fleißig. Vielleicht, um die alte Regel zu überprüfen: "Wer schreibt, der bleibt!"
Weit über 200 Veröffentlichungen, überwiegend zu betriebswirtschaftlichen und sozialwirtschaftlichen Themen, stehen auf meiner Publikationsliste.
Hier finden Sie jeweils die jüngsten Werke aus meiner Feder, jeweils verbunden mit einem Hinweis auf den Verlag oder das Verlagsobjekt, in dem der Text erschienen ist.
SOZIALwirtschaft aktuell
Von der verdammten Pflicht der Mitarbeitervertretung
Manche Mitarbeitervertreter und Betriebsräte aus sozialwirtschaftlichen Unternehmen lassen keinen guten Faden an ihrer Firma. Sie geißeln alles, was Vorstand und Geschäftsführung tun oder lassen, sie malen – je nach aktueller Interessenlage – den raschen Untergang des Werkes an die Wand oder sprechen über unermessliche Goldschätze, die ein jahrelanges Weiterarbeiten ohne auskömmliche Kostensätze möglich machen. Und das tun sie in aller Öffentlichkeit.
Ja, fragt man sich, dürfen die das eigentlich? Gefährden sie damit nicht Arbeitsplätze? Natürlich die eigenen, denn sie selber sind ja unkündbar. Früher ging der Kapitän als Letzter von Bord, oder er blieb gleich dort, um stolz mit dem Schiff unterzugehen. Heute sind es die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeiterschaft, die gelassen an der Reeling lehnen können. Ihnen kann ja nix passieren. Die schlimmstmögliche Strafe wäre der Verlust der Freistellung. Betriebsräte in die Produktion, sozusagen. Manche, die seit Jahren kein Fachbuch mehr gesehen haben, würde das hart treffen.
Es ist doch auffallend: Die Betriebsratsvorsitzenden großer Industriefirmen sind in aller Regel loyal zu ihrer Firma, auch wenn sie oft kontroverse Diskussionen führen. Und warum tun die Vertreter der sozialwirtschaftlichen Mitarbeiterschaft nicht selten so, als ob ihnen die Firma und deren weiteres Wohlergehen gleichgültig sei?
Nun, es gibt schon ein paar Regeln. Sie werden bloß nicht exekutiert. Weil, wie die Rechtskundigen sagen: wo kein Kläger, da kein Richter. Die potenziellen Kläger haben nämlich die Hosen voll, sie fürchten sich vor konsequenten Schritten und vor möglichem Beifallsverlust. Dabei wäre es ihre verdammte Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle, die von der Firma Geld beziehen, dafür auch alles in ihrer Macht stehende tun, um die Firma zu fördern. Auch, nein: gerade dann, wenn sie Mitarbeitervertreter oder Betriebsräte sind.
Im Paragrafen 33 des Mitarbeitervertretungsgesetzes der Evangelischen Kirche steht in erfreulicher Klarheit: „Mitarbeitervertretung und Dienststellenleitung (…) achten darauf, dass (…) jede Betätigung in der Dienststelle unterbleibt, die der Aufgabe der Dienststelle (…) oder dem Arbeitsfrieden abträglich ist“.
Ja, meine Damen und Herren Vorstände und Geschäftsführungen: Die Aufgabe der Dienststelle zu sichern ist die verdammte Pflicht von Mitarbeitervertretung und Dienststellenleitung! Wo bleibt der Musterprozess, in dem einmal sauber geklärt wird, dass auch Arbeitnehmervertreter das Betriebsinteresse im Auge haben müssen? Wer wagt es, geschäftsschädigende Äußerungen von Leuten, die Monat für Monat selbstverständlich ihre Bezüge entgegennehmen, als solche zu bezeichnen und darauf adäquat zu reagieren? Und zwar nicht, um Arbeitnehmerrechte zu beschneiden, sondern um Arbeitsplätze zu sichern.
Erschienen in SOZIALwirtschaft aktuell,
Ausgabe 20/2007, November 2007
Kontakt: Prof. Martin Beck

