Corporate Governance - Wettbewerbsvorteil oder Hemmschuh?, Unternehmen, Führung, Management, Wirtschaftlichkeit, Qualität, Steuerbarkeit, Identifizierbarkeit, Transparenz, Vernetzbarkeit, Mittelstand

Veröffentlichungen

Ich schreibe und veröffentliche fleißig. Vielleicht, um die alte Regel zu überprüfen: "Wer schreibt, der bleibt!"

Weit über 200 Veröffentlichungen, überwiegend zu betriebswirtschaftlichen und sozialwirtschaftlichen Themen, stehen auf meiner Publikationsliste.

Hier finden Sie jeweils die jüngsten Werke aus meiner Feder, jeweils verbunden mit einem Hinweis auf den Verlag oder das Verlagsobjekt, in dem der Text erschienen ist.

SOZIALwirtschaft aktuell

Corporate Governance - Wettbewerbsvorteil oder Hemmschuh?

Die Sozialwirtschaft ist dabei, sich einem strengen Regelwerk zu unterwerfen, das dem Deutschen Corporate Governance Kodex nachgebildet ist. Es handelt sich dabei um eine freiwillig auferlegte Last, die den strukturellen Gestaltungsspielraum der Mitgliedseinrichtungen einschränkt.

Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (DW EKD) hat seinen landeskirchlichen Mitgliedsverbänden einen einheitlichen Text empfohlen. Bei dessen Umsetzung geht das Diakonische Werk Württemberg, zu dessen Mitgliederstamm viele quasi-mittelständische Sozialunternehmen gehören, besonders streng vor. Das erinnert an die alte Geschichte aus dem Kaiserreich, wonach Gesetze in Berlin gemacht, in München gelesen und in Stuttgart umgesetzt würden. Ein vergleichbarer Eifer ist bei anderen Wohlfahrtsverbänden derzeit (noch) nicht zu beobachten.

Bei dieser ungleichmäßigen und regional sehr unterschiedlichen Ausgangslage stellen sich Wettbewerbsfragen. Wenn die freiwillige Anwendung des Regelwerks von der Kundschaft gewürdigt oder sogar mit einem Aufschlag bezahlt wird, dann haben die Corporate Governance-Anwender einen kleinen Wettbewerbsvorsprung. Wenn sich die Kundschaft aber dafür nicht interessiert, und wenn sie vor allem kein Interesse an möglichen Mehrkosten zeigt, dann haben die braven Anwender sogar einen Wettbewerbsnachteil.

Der Diakonie-Kodex hat Regeln aus dem Deutschen Corporate Governance Kodex für börsennotierte Gesellschaften übernommen, die nicht in die Sozialwirtschaft passen. Dazu drei Beispiele:

- Ohne Not wird die Möglichkeit eingeschränkt, gute Leute für einen guten Job als Aufsichtsrat auch anständig zu honorieren. Das bevorzugt Menschen, die sowieso schon ausreichend alimentiert sind, und benachteiligt zum Beispiel Freiberufler, deren wertvollstes und knappstes Gut die Zeit ist.

- Ebenfalls ohne Not wird die Altersgrenze übernommen. Hier haben offensichtlich die Juristen der Diakonie nicht mit den Altenhilfefachleuten gesprochen. Während die Altenhilfe über Jahre hinweg mit Erfolg propagiert hat, dass der älter werdende Mensch vor allem hohe Erfahrungskompetenzen anzubieten habe, weisen ihn die Juristen streng vom Platz, und das in einem Alter, in dem er dank der fortgeschrittenen medizinischen Kunst noch zu Weltreisen und sportlichen Leistungen fähig ist.

- Warum das Wettbewerbsverbot aus der Börsenwelt in die gemeinnützige Sozialwirtschaft übernommen wurde, ist ebenfalls schwer nachzuvollziehen. Hier wird ohne Not das ohnehin begrenzte Potential an guten Aufsichtsratskandidaten weiter eingeschränkt. Es schadet keinem Gremium, wenn wenigstens ein oder zwei Mitglieder genau so gut Bescheid wissen, wie der Vorstand oder die Geschäftsführung. Im Gegenteil. Und das sind eben Leute, die selber Sozialunternehmen leiten.

Erschienen in SOZIALwirtschaft aktuell Ausgabe 22/2006, Dezember 2006

Kontakt: Prof. Martin Beck

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