Veröffentlichungen
Ich schreibe und veröffentliche fleißig. Vielleicht, um die alte Regel zu überprüfen: "Wer schreibt, der bleibt!"
Weit über 200 Veröffentlichungen, überwiegend zu betriebswirtschaftlichen und sozialwirtschaftlichen Themen, stehen auf meiner Publikationsliste.
Hier finden Sie jeweils die jüngsten Werke aus meiner Feder, jeweils verbunden mit einem Hinweis auf den Verlag oder das Verlagsobjekt, in dem der Text erschienen ist.
SOZIALwirtschaft aktuell
Darf ein Aufsichtsrat Interessen haben?
Es gibt eine gesellschaftliche Grundstimmung, wonach Interessen schlecht seien.
Gemeint sind natürlich die Interessen der anderen. Meine eigenen Interessen sind sozusagen rein. Wer die Interessen einer anderen Gruppe oder gar seine persönlichen verfolgt, der wird kritisiert. Wer Interessen verfolgt, die ich begrüße oder die mir sogar nützen, den unterstütze ich.
Das Stilwörterbuch von Duden schreibt dem Wort Interesse mindestens drei Hauptbedeutungen zu: Die geistige Anteilnahme (zum Beispiel des Lesers dieser Zeilen), die Neigung oder Vorliebe (zum Beispiel für ein bestimmtes Thema) oder die Bestrebung, Absicht (zum Beispiel ein Geschäft zu tätigen, oder solche Bestrebungen zusammenzuführen). Alles ganz positiv. Kein falscher Zungenschlag.
In Gremien, zum Beispiel in ehrenamtlich besetzten Aufsichtsräten oder Vorständen, kann man sich Interessen und Interessenten dieser Art nur wünschen! Wenn dort Leute sitzen, die geistig Anteil nehmen, die sich also für die dort zu verhandelnden Themen interessieren, dann wird die Sache gut. Wenn dort Leute sitzen, die eine Neigung für die soziale Arbeit haben, die dort getan wird, denen sozusagen das Herz aufgeht und die sich auch im Interesse der Sache einmal aufregen können – auch gut. Wenn dort Leute sitzen, die Bestrebungen oder Absichten verfolgen – gut, dann müssen wir eben etwas genauer hinschauen.
Es gibt Grenzen für die Verfolgung von Bestrebungen und Interessen in einem Gremium, das eigentlich Aufsicht über die Geschäftsführung und deren Führungspraxis führen soll. Wer in ein solches Gremium geht, ist zur Loyalität verpflichtet. Das heißt: Wahrung der Interessen (!) dieser Organisation, kritische Prüfung, wo diese Interessenwahrnehmung möglicherweise mit eigenen Interessen kollidieren könnten und rechtzeitige Bekanntgabe von erkannten Interessenkonflikten. Ob diese Konflikte nun inhaltlicher Natur sind oder ob geschäftlichen Zwecke ihr Anlass sind, das spielt keine große Rolle.
Entscheidend ist die Offenlegung. Heimliche Interessen und verdeckte Interessenkonflikte sind schlecht, auch wenn es dabei um gute Ziele geht. Offengelegte Interessen und Interessenkonflikte sind zwar nicht automatisch gut, aber sie sind beherrschbar. Wenn ich einen Freiberufler in mein Gremium berufe, dann weiß ich, dass er vom Verkauf seiner Kompetenz und seiner Arbeitszeit lebt. Wenn ich den Bürgermeister wähle, dann weiß ich, dass er nach seinem Amtseid zuvörderst die Interessen seiner Gemeinde verfolgen wird. Und wenn ich dem Betriebsrat einen Sitz einräume, dann weiß ich aus der allgemeinen Lebenserfahrung, dass nicht alle von ihm Vertretenen immer das Interesse des Ganzen im Blick haben werden, weshalb der Betriebsrat in einem Loyalitätskonflikt zwischen Gruppeninteressen und dem Interesse des Ganzen steht.
Veröffentlicht in SOZIALwirtschaft aktuell, Ausgabe 9/2006, Mai 2006
Kontakt: Prof. Martin Beck

